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Steuerfristen

Steuerfristen: ein Beispielkalender

Ein Überblick über das Jahr, damit Sie wissen, was ansteht und wann Sie mit Ihrer Treuhand darüber sprechen sollten.

Nahaufnahme einer Agendaseite, auf der ein Datum zwischen den Wochentagen mit rotem Stift eingekreist ist

Zuerst lesen

Richtwerte, keine offiziellen Fristen.

Der Kalender unten zeigt übliche Fristen für ein KMU oder eine Privatperson mit Sitz oder Wohnsitz im Kanton Bern. Die tatsächlichen Fristen hängen vom Kanton, von der Rechtsform, vom Abschlussdatum und vom Entscheid der jeweiligen Behörde ab.

Massgebend sind die offiziellen Fristen der Steuerverwaltungen, der Ausgleichskassen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Für Ihr Dossier prüfen wir alle Daten jedes Jahr neu und bestätigen sie Ihnen schriftlich.

Beispielkalender

Das Jahr eines KMU, Quartal für Quartal.

Richtdaten für ein Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht. Ein abweichendes Geschäftsjahr verschiebt die Fristen der Gesellschaft, nicht aber jene für Löhne und MWST.

Januar bis März

  • Lohnmeldung

    Jahresabrechnung an die Ausgleichskasse, Lohnausweise

    30.01.

  • MWST-Abrechnung für das 4. Quartal

    Rund sechzig Tage nach Ende der Periode

    28.02.

  • Steuererklärung für Privatpersonen

    Übliche Eingabefrist, Erstreckung auf Gesuch möglich

    15.03.

April bis Juni

  • MWST-Abrechnung für das 1. Quartal

    Rund sechzig Tage nach Ende der Periode

    31.05.

  • Ordentliche Generalversammlung

    Innert sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres

    30.06.

Juli bis September

  • Standortbestimmung zum Halbjahr

    Termin im Büro: Zahlen per Ende Juni und Hochrechnung bis Jahresende

    31.07.

  • MWST-Abrechnung für das 2. Quartal

    Rund sechzig Tage nach Ende der Periode

    31.08.

  • Vorbereitung des Jahresendes

    Vorsorgeeinkauf, Säule 3a, Investitionen und Rückstellungen

    30.09.

Oktober bis Dezember

  • MWST-Abrechnung für das 3. Quartal

    Rund sechzig Tage nach Ende der Periode

    30.11.

  • Säule 3a und Vorsorgeeinkäufe

    Einzahlungen vor Ende des Kalenderjahres

    31.12.

  • Jahresabschluss

    Inventur der Vorräte, Debitoren und angefangenen Arbeiten

    31.12.

Richtdaten zur Demonstration. Massgebend sind die offiziellen Fristen.

Je nach Situation

Was den Kalender verändert.

  • Ein abweichendes Geschäftsjahr

    Endet Ihr Geschäftsjahr beispielsweise am 30.06., richten sich Abschluss, Versammlung und Steuererklärung der Gesellschaft nach diesem Rhythmus.

  • Eine halbjährliche MWST-Abrechnung

    Mit der Saldosteuersatz-Methode wird die Mehrwertsteuer halbjährlich statt quartalsweise abgerechnet.

  • Ein anderer Kanton

    Die Eingabefristen und die Bedingungen für eine Erstreckung legt jeder Kanton selbst fest.

  • Ein erstes Geschäftsjahr

    Gründung, Eintrag und das erste Geschäftsjahr haben eigene Fristen; wir legen sie gemeinsam fest.

Unsere Begleitung

Eine Erinnerung vor jedem Termin.

Für jedes Mandat tragen wir die Fristen in unseren Kalender ein und senden Ihnen eine Erinnerung mit der Liste der einzureichenden Unterlagen. Kann eine Frist nicht eingehalten werden, beantragen wir die Erstreckung vor Ablauf.

Im Jahresgespräch gehen wir den Kalender des nächsten Jahres mit Ihnen durch und passen ihn an die Entwicklung Ihrer Tätigkeit an.

Schwarzer Stift mit Kappe auf einem linierten Blatt Papier

Fragen

Häufige Fragen zu den Fristen.

Gelten diese Daten für alle Kantone?

Nein. Sie dienen als Anhaltspunkt für einen üblichen Fall im Kanton Bern. Die tatsächlichen Fristen legt jede Verwaltung fest; wir bestätigen sie für Ihr Dossier.

Wie erhalte ich eine Fristerstreckung für die Steuererklärung?

Das Gesuch wird vor Ablauf der Frist elektronisch oder per Post eingereicht. Wir übernehmen es für Sie, wenn Sie uns das Dossier anvertrauen.

Was droht bei einer Verspätung?

Je nach Steuer kann die Behörde eine Mahnung schicken, Zinsen berechnen oder eine Busse aussprechen. Am besten melden Sie sich früh bei uns: Wir helfen Ihnen, die Situation zu bereinigen.

Können Sie meinen Fristenkalender führen, ohne meine Buchhaltung zu übernehmen?

Ja, das ist eine eigenständige Leistung. Wir verfolgen Ihre Fristen, bereiten die Abrechnungen vor und erinnern Sie an jedes Datum.

Erstgespräch

Eine Frist rückt näher oder ein Vorhaben steht an?

Beschreiben Sie Ihre Situation in wenigen Zeilen: Wir vereinbaren ein unverbindliches Erstgespräch in Bern oder per Videokonferenz.

Erstgespräch anfragen

oder telefonisch: +41 31 000 00 17